Reichsverband d. deutschen Presse / Reichspressekammer (Herausgeber): Richtlinie…

Reichsverband d. deutschen Presse / Reichspressekammer (Herausgeber): Richtlinie

Reichsverband der deutschen Presse / Reichspressekammer / Werberat der deutschen Wirtschaft (Herausgeber): Richtlinien für redaktionelle Hinweise in Tageszeitungen, Zeitschriften und Korrespondenzen. Berlin: Reichsverband der deutschen Presse. (1935). (ca. 21 x 15 cm). 28 S. Original-Karton mit Deckeltitel. Vorderdeckel mit einer Knickspur. Innen mehrfach zeitgenössische Anstreichungen, sonst gut erhalten. Altersentsprechend guter Zustand.

Die Schrift aus dem Jahr 1935 legte zahlreiche Richtlinien fest, die die Schriftleiter in den Redaktionsstuben des Reiches fortan zu beherzigen hatten. Insbesondere wurde versucht eine strikte Trennung von Textteilen und Werbeteilen zu erreichen. Es wurde damit angestrebt nicht-gekennzeichnete Werbung für Firmen zu verhindern und zugleich jede Vorteilsnahme in den Redaktionen unmöglich zu machen. Besonders die Schriftleiter in den Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften hatten diese Richtlinien zu beherzigen, am Ende des Heftes ist sogar schon ein Katalog mit konkreten Strafmaßen bei Fehlverhalten enthalten. Zum Schriftleiter und zu den künftigen Erwartungen an diesen Beruf heißt es gleich eingangs des Heftes: „Der Schriftleiter und mit ihm die von ihm betreute Tageszeitung, Zeitschrift oder Korrespondenz sind Helfer am Aufbau des Staates. Der Schriftleiter wird deshalb nicht nur den ausdrücklichen Anordnungen der Regierung Folge leisten, sondern auch Wünschen von Behörden und Organisationen, die eindeutig dem Gemeinschaftsinteresse dienen, Rechnung tragen.“ Die Schrift schreibt Regeln für Berichterstattungsthemen wie Sport, Kunst, Theater, Film etc. fest. Insbesondere beim Thema der Wirtschaft wird das staatliche Bestreben deutlich: „Es ist eine der Hauptaufgaben der Schriftleitung, über die Entwicklung in Industrie, Handwerk, Gewerbe und Technik zu berichten.“ Auch hierfür wurden zahlreiche konkrete Regelungen erlassen. Die Schrift wurde zeitgenössisch durchgearbeitet mit Anstreichungen in blau und rot. Auf einer Seite befindet sich am Rand das Notat „vgl. die Strafen auf S. 22!“, hier wird der Ernst dieser Regeln deutlich. Interessante Archivalie aus der frühen NS-Zeit!

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Reichsverband d. deutschen Presse / Reichspressekammer (Herausgeber): Richtlinie
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